freigewählten Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt Thomas Huber (GA act. 224), auf den nächstmöglichen Termin, den 9. Juni 2021, und somit um drei Monate verschoben werden (GA act. 226). Weiter wurde das Verfahren aufgrund einer Fristerstreckung des freigewählten Verteidigers des Beschuldigten um einen Monat verzögert (GA act. 206 ff.).