Er hätte sich ohne Weiteres anders verhalten können, indem er beispielsweise einfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten und sich nicht auf die gegenseitigen Provokationen mit G. eingelassen hätte. Stattdessen entschied er sich zu einem eigentlichen Kräftemessen mit demselben, indem beide mehrfach die Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge massiv erhöhten, danach reduzierten, parallel fuhren und danach erneut massiv beschleunigten. Im Zuge dieses Rennens überholte der Beschuldigte auf der Autobahn bei dichtem Verkehr und hoher Geschwindigkeit mehrere unbeteiligte Fahrzeuglenker und gefährdete damit die Insassen dieser Personenwagen.