Es blieb jedoch nicht nur bei einem Überholmanöver mit massiver Geschwindigkeitsüberschreitung. Nachdem der Beschuldigte und G. das von C. gelenkte Fahrzeug überholt hatten, wechselte G. auf den Normalstreifen und beide verlangsamten ihre Geschwindigkeit, fuhren parallel zueinander, um danach ihre Fahrzeuge massiv zu beschleunigen. Diesen Vorgang wiederholten sie mehrmals und überholten erneut mehrere Fahrzeuge. Damit liegt nicht nur eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung von zeitweise über 70 km/h vor, die deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 25 km/h; Anhang 1 Bussenliste Ziff. 3.303.3 lit.