Der Beschuldigte ist am 13. Oktober 2019 mit einem von ihm gemieteten Ferrari 458 auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, zwischen Suhr und Baden-Dättwil mit einer rechtlich massgeblichen Geschwindigkeit von 160 km/h, zeitweise 191 km/h, anstelle der zulässigen 120 km/h gefahren, als er andere Fahrzeuge überholte. Ausgangslage für dieses Fahrverhalten war die Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen, welches er sich mit dem dicht hinter ihm fahrenden G. lieferte. Es blieb jedoch nicht nur bei einem Überholmanöver mit massiver Geschwindigkeitsüberschreitung.