Dem kann nicht gefolgt werden. Das Überholmanöver, anlässlich welchem der Beschuldigte und G. den Mercedes von D.A. überholt haben, ist auf den Videoaufnahmen nicht ersichtlich. Dieses hat nicht auf den von den Kameras erfassten Streckenabschnitten, sondern zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden. So ist auf der ersten Videoaufnahme (UA act. 186, 2019_10_13-14_58_52_000_8000_13.10.19 MEPO1_null.mp4) ersichtlich, dass sowohl der Ferrari als auch der BMW die Überholspur befahren und dabei diverse Fahrzeuge überholen.