Der Beschuldigte macht geltend, die Videoaufnahmen würden aufzeigen, dass die Zeugenaussagen nicht stimmen würden, weil darauf ersichtlich sei, wie er mit dem von ihm gelenkten Ferrari nach dem Überholen ihres Mercedes auf die Normalspur gewechselt habe und nicht, wie von den Zeugen geschildert, auf der Überholspur geblieben sei. Aufgrund der von den Zeugen während des Notrufs gegenüber der Polizei telefonisch mitgeteilten Kilometerangaben sei klar ersichtlich, dass sich das von den Zeugen geschilderte Geschehen bei den Kilometern 75 und 76 und auf dem von der Verkehrsüberwachungskamera erfassten Streckenabschnitt abgespielt habe.