Weiter hat er eingestanden, dass er einfach eine Ausfahrt hätte befahren können, um sich der Situation zu entziehen (Gutachten S. 6). Der Beschuldigte hat an der Berufungsverhandlung bestätigt, dass er das Geschehene als Aussenstehender ebenfalls als Rennen interpretieren würde (Protokoll Berufungsverhandlung S. 46). Dem Beschuldigten hätten tatsächlich alternative Handlungsmöglichkeiten offen gestanden. Er hätte G. einfach ignorieren können, worauf er bewusst verzichtete.