F. im Rahmen des Explorationsgesprächs für die Erstellung des verkehrspsychologischen Gutachtens vom 28. Dezember 2021, wonach der Beschuldigte nachvollziehen könne, dass man sein Verhalten als «Rennen» bezeichne. Ihm sei bewusst, wie gefährlich das gewesen sei. Er habe mittlerweile auch realisiert, dass er nicht nur das Opfer gewesen sei, sondern genau dasselbe wie G. gemacht, und dadurch die weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. Weiter hat er eingestanden, dass er einfach eine Ausfahrt hätte befahren können, um sich der Situation zu entziehen (Gutachten S. 6).