er sei auf der Überholspur gefahren, wobei sich der rote Ferrari sehr rasch «im Tiefflug» genähert habe und ihm mit viel zu geringem Abstand aufgefahren sei. Er habe sich bedrängt und bedroht gefühlt und deshalb beschleunigt, um in der Folge möglichst schnell auf den Normalstreifen wechseln zu können, worauf er vom roten Ferrari sehr schnell überholt worden sei; diesem sei ein schwarzer BMW gefolgt (GA act. 420; Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Weiter vorne hätten die beiden Fahrzeuge auf derselben Höhe abgebremst, was aufgrund der Bremslichter ersichtlich gewesen sei.