Es herrsche viel Verkehr. Die beiden vorgenannten Fahrzeuge würden immer wieder den Verkehr abbremsen, um dann parallel nebeneinander zu beschleunigen. Nachdem D.A. von den beiden vorgenannten Fahrzeugen überholt worden sei, hätten diese den Verkehr auf 80 km/h abgebremst und dann parallel nebeneinander «volle Kanne» beschleunigt und dann erneut abgebremst. Dieses Spiel hätten sie anschliessend nochmals von vorne gemacht (GA act. 266). Bei diesen Angaben von D.A. handelt es sich um unmittelbar nach resp. teilweise sogar noch während der Tatbegehung gemachte Äusserungen und somit um die tatnächsten Aussagen, welchen entscheidende Bedeutung zukommt.