1.2. Dem Beschuldigten wird diesbezüglich im Wesentlichen vorgeworfen, sich zusammen mit G. am 13. Oktober 2019, zwischen 16.58 Uhr und 17.14 Uhr, auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, zwischen Suhr und Baden- Dättwil ein nicht bewilligtes Rennen geliefert zu haben. Im Rahmen dieses Rennens hätten der Beschuldigte und G. mehrmals, als sie sich mit ihren Fahrzeugen nebeneinander befunden hätten, jeweils gleichzeitig kurzzeitig ihre Geschwindigkeit auf etwa 80 km/h verringert, wodurch vor ihnen eine Lücke entstanden sei und der nachfolgende Verkehr stark habe abbremsen müssen. Anschliessend hätten sie parallel zueinander beschleunigt.