4.2.2. Der Beschuldigte musste aufgrund der Heftigkeit des Unfalls und der schweren Beschädigung seines Fahrzeugs (siehe die Fotos in act. 34 ff.) ohne Weiteres annehmen, einen Sachschaden an der Strasseninfrastruktur oder den Bäumen und Sträuchern, mit denen er kollidiert ist, verursacht zu haben. Tatsächlich wurden denn auch mehrere Sträucher und Bäume als Folge des Unfalls beschädigt (siehe Fotos in act. 31 ff.). Der Jagdaufseher B. hat bereits am 5. September 2021 gemeldet, dass am Unfallort Fahrzeugteile zurückgeblieben und unter anderem Bäume beschädigt worden seien (act.