7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, f, g + i im Gesamtbetrag von Fr. 2'366.10 auferlegt. 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber. 2. 2.1. Gegen dieses dem Beschuldigten am 29. April 2022 zugestellte Urteil meldete er am 9. Mai 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 7. Juni 2022 zugestellt. 2.2. Mit Berufungserklärung vom 27. Juni 2022 beantragte der Beschuldigte folgende Änderungen des erstinstanzlichen Urteils: