2. 2.1. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung der Zeugen C. und D. sowie des Beschuldigten fand am 12. Oktober 2021 statt. 2.2. Gleichentags sprach die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig, bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise zwei Tage Freiheitsstrafe, und auferlegte ihm die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1'757.40. 2.3. Gegen dieses dem Beschuldigten am 23. Oktober 2021 zugestellte Urteil meldete er am 30. Oktober 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 8. Juni 2022 zugestellt.