Während der Fahrt auf dem Normalstreifen und dem 1. Überholstreifen stellte der Beschuldigte den linken Fuss auf die Höhe des Armaturenbrettes an. Dadurch war die notwendige Aufmerksamkeit im Strassenverkehr nicht mehr gegeben. Fahrzeug: Sattelschlepper "Volvo", Kennzeichen Nr. aaa, mit Sattel-Sachentrans- portanhänger "A", Kennzeichen Nr. bbb Ort: 5432 Neuenhof, Autobahn A1, Fahrbahn Bern Zeit Montag, 18. Mai 2020, 08.18 Uhr Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Art. 31/1 SVG, Art. 3/1 VRV, Art. 90 Abs. 1 SVG