zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 12'000.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten werden, wenn er dies innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft verlangt, gegen vorgängige Erstattung der Kosten für die dauerhafte Löschung der pornografischen Daten folgende beschlagnahmten Gegenstände herausgegeben: - Samsung Galaxy S8, schwarz, mit Hülle - Samsung, weiss, mit Hülle grün - Samsung, weiss, ohne Hülle Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.