3. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB betreffend Anklageziffer 3 [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen Pornografie (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Tierpornografie) gemäss Art. 197 und 5 StGB betreffend Anklageziffern 1, 2 und 4. 4. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 StGB und Art. 106 StGB