2. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB betreffend Anklageziffern 1 und 2; - der mehrfachen sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB betreffend die Anklageziffern 2 und 3; - der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 und Abs. 5 StGB betreffend Anklageziffer 3. - 22 -