Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Versuch in einem vergleichsweise frühen Stadium der beabsichtigten sexuellen Handlungen verblieben ist, indem der Beschuldigte das Mädchen erst dazu zu verleiten versuchte, ein Foto von sich zu machen, auf welchem ihre Brüste erkennbar sind. Dies rechtfertigt, den Versuch im Umfang von 60 Tagessätzen strafmindernd zu berücksichtigen, sodass die Einsatzstrafe für die versuchten sexuellen Handlungen zum Nachteil des Mädchens mit der E-Mail-Adresse aaa@aaa.com auf 120 Tagessätze Geldstrafe zuzüglich einer Verbindungsbusse (siehe dazu unten) als in ihrer Summe angemessene Sanktion festzusetzen ist. - 17 -