Geldstrafe von weniger als 180 Tagessätzen auszufällen wäre, erweist sich das neue Recht als milder, weil es in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 StGB die auf dem Wege der Asperation zu bestimmende Sanktion auf insgesamt 180 Tagessätze begrenzt, während nach altem Recht bis zu 360 Tagessätze möglich gewesen wären. Das trifft auch auf den vorliegenden Fall zu, weshalb zugunsten des Beschuldigten neues Recht anzuwenden ist. 4.4. 4.4.1. Die Einsatzstrafe ist für die konkret schwerste versuchte sexuelle Handlung mit einem Kind zum Nachteil des Mädchens mit der E-Mail-Adresse aaa@aaa.com als schwerste Straftat festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: