Darstellerin, die dem Beschuldigten u.a. fünf Nacktfotos mit Fokus auf den Genitalbereich sowie ein Video, wie sie sich mit ihren Fingern selbst befriedigt sendete, zwar etwas jünger als diejenige auf dem erstgenannten Profil, und es ist gut möglich, dass es sich um eine noch Minderjährige handelt (Anklageziffer 2.c; siehe Datenträger Toshiba Ordner: Konversation – naked – video 2017_12_14_01_41_16.mp4; UA act. 062; 2017_12_14_01_48_31.mp4; UA act. 063). Es ist aber ebenso gut denkbar, dass die Darstellerin bereits volljährig ist, wovon in dubio pro reo zugunsten des Beschuldigten auszugehen ist.