3.3.2. Betreffend die Anklageziffer 1 wurde dem Beschuldigte vom Profil «K.» via Snapchat ein Bild des Intimbereichs eines Mädchens in Nahaufnahme zugesendet (siehe Datenträger Toshiba Ordner: Zugeordnete Chats – - 11 - Mädchen, K. – 13yo). Die Nacktaufnahme ist objektiv betrachtet darauf angelegt, den Beschuldigten als Konsument sexuell aufzureizen. Die Sexualität rückt aufdringlich in den Vordergrund.