Gewaltanwendung oder Bedrohung vergleichbare Intensität erreichen muss (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_83/2020 vom 18. Juni 2020 E. 3.3 mit Hinweisen). Die Einschränkung in der freien Willensbildung bei den mutmasslichen Opfern sowie deren mentale Stärke kann gar nicht überprüft werden, zumal eine diesbezügliche Befragung der mutmasslichen Opfer mangels Feststellung deren Identität unmöglich ist. Es kann unter diesen Umständen nicht die Aufgabe des Gerichts sein, die Akten und insbesondere auch den Datenträger «Toshiba» nach wesentlichen Sachverhaltselementen zu durchforsten sowie Belege und Zusammenhänge zusammenzusuchen.