Wenn sich die Mädchen geweigert hätten, seinen Wünschen nachzukommen, habe der Beschuldigte sie unter Druck gesetzt, indem er ihnen angedroht habe, die bereits erhaltenen Bilder zu veröffentlichen. Die so erhaltenen Fotos und Videos habe er auf seinen Handys abgespeichert. Weiter seien auf einem Handy des Beschuldigten 7 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt sowie ein Video mit Tierpornografie sichergestellt worden. Auf den Mobiltelefonen des Beschuldigten seien 43 Bilder von Konversationen mit Mädchen und 553 Bildschirmaufnahmen in Form von Videos sichergestellt worden.