3. 3.1. Gemäss Anklageschrift vom 29. Juni 2021 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Zeitraum vom 2. Februar 2015 bis 12. Oktober 2018, also während mehr als 3 ½ Jahren, auf verschiedenen sozialen Netzwerken mit über 680 minderjährigen Mädchen gechattet und diese jeweils dazu aufgefordert zu haben, ihm Nacktfotos und Videos zu schicken. Zum Teil habe der Beschuldigte die Mädchen dazu aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und dies zu filmen. Wenn sich die Mädchen geweigert hätten, seinen Wünschen nachzukommen, habe der Beschuldigte sie unter Druck gesetzt, indem er ihnen angedroht habe, die bereits erhaltenen Bilder zu veröffentlichen.