3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. Juni 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Schuldsprüche wegen mehrfacher, teilweise versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Nötigung. Der Beschuldigte sei mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 24 Monate bei einer Probezeit von 2 Jahren bedingt aufzuschieben seien, zu verurteilen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 21. Juli 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 8. August 2022 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung.