6.2. Der Datenträger mit Handyauswertungen bleibt als Bestandteil der Akten bei den Akten der Voruntersuchung. -4- 7. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 2'000.00 festgesetzt. Die Anklagegebühr wird dem Beschuldigten zu einem Anteil von einem Viertel, somit der Betrag von Fr. 500.00 auferlegt. 8. Die Verfahrenskosten bestehen aus: