6. 6.1. Sofern der Beschuldigte dies innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils beantragt und er die Kosten für die dauerhafte Löschung der verbotenen pornografischen Daten bezahlt, sind ihm folgende Gegenstände herauszugeben: - Samsung Galaxy S8, schwarz, mit Hülle - Samsung, weiss, mit Hülle grün - Samsung, weiss, ohne Hülle Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände eingezogen. Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen.