Schliesslich habe der Beschuldigte an seinem damaligen Wohnort mit seinem Mobiltelefon Samsung Galaxy S8 insgesamt 7 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt sowie eine Datei mit tierpornografischem Inhalt im Internet heruntergeladen und abgespeichert (Anklageziffer 4). -3- 2. Das Bezirksgericht Zofingen erkannte mit Urteil vom 17. März 2022: