Weiter habe er zahlreiche auch eindeutig minderjährige Mädchen aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, sich auszuziehen oder in anzüglichen Posen vor der Kamera sich selbst und ihren Intimbereich zu präsentieren, wobei er den Mädchen gedroht habe, die Bilder in irgendeiner Form zu veröffentlichen, sollte er nicht die von ihm geforderten Bilder resp. Videos erhalten (Anklageziffer 2). In zwei weiteren Fällen habe der Beschuldigte zwei Mädchen damit gedroht, die bereits erhaltenen Bilder zu veröffentlichen, woraufhin diese – nach erster Weigerung – ihm letztlich weitere Nacktbilder von sich zugesendet haben sollen (Anklageziffer 3).