Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, dass er im Zeitraum zwischen 2. Februar 2015 bis 12. Oktober 2018 von seinem damaligen Wohnort aus (Adresse) auf verschiedenen sozialen Netzwerken – darunter Instagram, Snapchat, Facebook, MeetMe etc. – unter falschem Namen («B.») und unter Verwendung des Fotos eines ihm persönlich unbekannten, gutaussehenden Jungen aus Q., mit diversen Mädchen gechattet und diese jeweils dazu aufgefordert habe, ihm Nacktfotos/Videos resp. Fotos/Videos ihrer Brüste oder Genitalien zuzuschicken.