(vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1288/2019 vom 21. Dezember 2020 E. 2.6 mit Verweis auf BGE 146 IV 224 E. 4 und 137 I 218 E. 2.3.5.2). Geschütztes Rechtsgut ist bei der groben Verletzung der Verkehrsregeln die Verkehrssicherheit sowie mittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Dabei handelt es sich um gewichtige Rechtsgüter. Der Beschuldigte gefährdete mit seinem Handeln verschiedene Verkehrsteilnehmer in nicht unerheblichem Mass, wobei es allerdings nicht zu einer Kollision gekommen ist.