2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden sprach den Beschuldigten auf Einsprache gegen den Strafbefehl hin vom Vorwurf der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln frei, verurteilte ihn jedoch wegen Verletzung -3- der Verkehrsregeln durch missbräuchliche Verwendung eines Warnsignals zu einer Busse von Fr. 40.00.