Dabei kam es beinahe zu einer Kollision zwischen seinem Fahrzeug und dem Personenwagen "Mercedes-Benz", AG yyy, von B., als letztere versuchte, vom 1. auf den 2. Überholstreifen zu wechseln, obwohl der 2. Überholstreifen zu diesem Zeitpunkt bereits vom Beschuldigten befahren wurde und sich die beiden Fahrzeuge etwas auf gleicher Höhe befanden. Der Beschuldigte musste infolgedessen stark bremsen und etwas nach links ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. B. wiederum lenkte ihren Personenwagen "Mercedes-Benz", AG yyy, umgehend zurück auf den 1. Überholstreifen.