1. Die Staatsanwaltschaft Baden sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 19. Januar 2021 der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen mit Behinderung des Überholten sowie durch brüskes Bremsen gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG sowie der Verletzung der Verkehrsregeln durch missbräuchliche Verwendung der Warnsignale gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingt aufgeschobenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 130.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 600.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe.