7.2. Der Verwertungserlös, das beschlagnahmte Hartgeld von Fr. 1'409.10, Euro 10.46 sowie USD 0.10, das beschlagnahmte Bargeld von Fr. 4'596.50 und der beschlagnahmte Personenwagen Mazda 6 nach – soweit ein angemessener Erlös erzielt werden kann, wofür die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen trifft – Verwertung werden zunächst zur Deckung der Busse sowie der widerrufenen Geldstrafe und dann der Entschädigung von C. sowie der Verfahrenskosten verwendet. 8. [in Rechtskraft erwachsen] 8.1. Das beschlagnahmte Mountainbike Cube Stereo 120 wird M. herausgegeben.