6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A. eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 8. Oktober 2020 zu bezahlen. 7. [in Rechtskraft erwachsen] 7.1. Der Personenwagen Audi RS6 wird gemäss Art. 90a SVG eingezogen und verwertet. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.