und zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. - 30 - 4.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die vorläufige Festnahme sowie die ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 131 Tagen werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 4.3. [in Rechtskraft erwachsen] Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 27. Februar 2020 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 1'100.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage von C. wird auf den Zivilweg verwiesen.