1 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 12.1); [in Rechtskraft erwachsen] - der Gewaltdarstellungen gemäss Art. 135 Abs. 1bis StGB; - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB; - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (für den angeklagten Zeitraum ab dem 3. März 2019). [in Rechtskraft erwachsen] 4. 4.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47, Art. 49 Abs. 1, Art. 40, Art. 43 und Art. 106 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem vollziehbaren und einem bedingten Anteil von je 18 Monaten, Probezeit 3 Jahre,