10. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt Art. 408 StPO; Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren wird in Bezug auf den Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG für den angeklagten Zeitraum vor dem 3. März 2019 infolge Verfolgung eingestellt.