a StPO (vgl. zur Entschädigung der Privatklägerschaft: Urteil des Bundesgerichts 6B_226/2017 vom 10. Juli 2017 E. 4.1, 4.3.1 und 4.3.2 m.H.) diesfalls nicht zur Anwendung und es bleibt kein Raum für eine Verpflichtung des Beschuldigten zur Zahlung einer Entschädigung für den unentgeltlichen Rechtsbeistand an - 28 -