Der Beschuldigte ist aufgrund von Panikattacken sowie Angst arbeitslos und hat zwei Kinder. Ein tragfähiges soziales Netz fehlt ihm hingegen weitgehend. Unterhaltsbeiträge an die beiden Kinder bezahlt er zurzeit nicht (VA act. 94; Protokoll, S. 18). Er hat Schulden von rund Fr. 20'000.00 (Protokoll, S. 19). Nach eigenen Angaben nehme er seit letztem Jahr keine Drogen mehr (Protokoll, S. 21). Ob diese an sich positive Veränderung von Dauer sein wird, wird sich jedoch erst noch weisen müssen. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist eine eigentliche Schlechtprognose knapp nicht anzunehmen, zumal der Beschuldigte noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.