Der Beschuldigte war mehrfach mit einem Ausweisentzug belegt, wobei es sich überwiegend um Sicherungsentzüge mitunter wegen Betäubungsmittelkonsums handelte (UA 1077.). Mit Verfügung vom 5. Juni 2020 des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau wurde ihm der Ausweis mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Dauer wegen vermuteter Suchterkrankung entzogen (UA act. 1075 f.). Die Wiedererteilung des Ausweises wurde von einer verkehrsmedizinischen Begutachtung abhängig gemacht, in deren Rahmen eine mögliche Betäubungsmittelabhängigkeit und die Fahreignung des Beschuldigten zu klären seien. Bei Nichtabsolvierens der Abklärung wurde ihm der definitive Sicherungsentzug angedroht (UA act. 1076).