Es handelt sich sodann auch nicht um eine kurze und gefahrenlose Fahrt. Der Beschuldigte führte seinen Audi RS6 innerorts durch eine Ortschaft mit anspruchsvoller Strassenführung. Gerade an einem Donnerstagabend um diese Uhrzeit ist mit erhöhtem Abendverkehr und auch Fussgängern zu rechnen, zumal die Strecke neben einem Bahnhof vorbeiführte. Die Sichtverhältnisse waren aufgrund der Abenddämmerung bereits eingeschränkter als bei Tageslicht. Diese Umstände erfordern von einem Lenker erhöhte Aufmerksamkeit. Dies wirkt sich insgesamt leicht verschuldenserhöhend aus.