strafe von 40 Tagessätzen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Zwar liegt die erste Vorstrafe etwas weiter zurück. Jedoch verdeutlichen die Vorstrafen im Gesamtbild, dass der Beschuldigte seit Jahren Mühe bekundet, sich an die Rechtsordnung zu halten. Er zeigte sich bis anhin gänzlich unbeeindruckt von den gegen ihn ausgesprochenen Sanktionen. Sein bisheriges Verhalten verdeutlicht, dass selbst spürbare Geldstrafen und Bussen nicht die gewünschte Warnwirkung erzeugen. Besonders negativ ins Gewicht fällt, dass sich der Beschuldigte auch durch das hängige Strafverfahren und durch eine vorläufige Festnahme nicht von weiteren Straftaten