Die Zufallsfunde wurden von der Kantonspolizei der Staatsanwaltschaft spätestens mit Rapport vom 21. Mai 2021 übergeben, deren Verwendung der Beschuldigte vorliegend gerügt hat. Dass sich auf dem Mobiltelefon elektronische Daten wie Fotos, Videoaufnahmen, Textnachrichten oder sonstige Hinweise finden lassen könnten, welche zur Aufklärung der Straftaten dienlich sein könnten, steht ausser Frage und wird vom Beschuldigten zu Recht auch nicht in Abrede gestellt.