Beschuldigten sein Führerausweis bereits mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau vom 5. Juni 2020 vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen wurde (UA act. 1075 ff.) und gemäss Aussage von C. er jeweils mit seinem Fahrzeug zu ihrem Freund, wo der Beschuldigte eine Zeitlang gewohnt habe, gefahren sei, bestanden auch sachlich begründete Anhaltspunkte, dass es sich nicht bloss um eine isolierte Tatbegehung gehandelt haben könnte. Die Zufallsfunde wurden von der Kantonspolizei der Staatsanwaltschaft spätestens mit Rapport vom 21. Mai 2021 übergeben, deren Verwendung der Beschuldigte vorliegend gerügt hat.