5.4. Die Durchsuchung des Mobiltelefons des Beschuldigten war rechtmässig. Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde zunächst wegen Verdachts einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Fahrens ohne Berechtigung geführt. Dieser Tatverdacht ergab sich aus dem Selbstunfall des Beschuldigten vom 30. Juli 2020. Im Rahmen der Sicherstellung seines Mobiltelefons Huawei hat sich der Beschuldigte unterschriftlich mit einer Durchsuchung - 15 -