gesehen, er habe A., die um Hilfe geschrien habe, am Fuss sowie den Haaren heruntergezogen, so dass sie heruntergefallen sei. Beim Versuch, sie aufzufangen, seien seine Finger in ihrem Auge gelandet. Er habe sie (gesamthaft) zweimal während zwei oder maximal fünf Sekunden gewürgt, wobei er ihren Hals und ihre Nase gehalten habe. Die Aussagen des Beschuldigten, insbesondere später erfolgte, erweisen sich als widersprüchlich sowie unglaubhaft und lassen sich teilweise kaum mit dem Verletzungsbild in Einklang bringen. Vor Obergericht sagte er neu sogar aus, dass A. zwischenzeitlich nach draussen gegangen sei, wo sie von einem Dritten angeblich geschlagen worden sei (Protokoll, S. 25, S. 27).