4.2.5. Für die Glaubhaftigkeit der Darstellung von A. spricht, dass der Beschuldigte selbst ein gewalttätiges Verhalten gegenüber ihr bestätigte. Er sagte in der delegierten Einvernahme vom 12. November 2020 (UA act. 1116 ff.) im freiem Bericht aus, dass er, nachdem sie ihn beim Umdrehen im Gesicht getroffen habe, «schwarz» gesehen habe. Daraufhin habe er A. einmal gewürgt, er habe ihr mit seiner Hand den Mund zugehalten, da sie geschrien habe. Er habe sie mit «vier Fingern» drei- bis viermal geschlagen. Als sie wieder angefangen habe, zu schreien, sei sie auf die Pneus geklettert und habe versucht, über den Zaun zu kommen. Er habe aufgrund von Aussagen von A. über seine Kinder «schwarz»